Grundsicherung: Rechtsschutz gegen Aufforderung zum Umzug
Die Jobcenter übernehmen für Hartz-IV-Bezieher die angemessenen Wohnkosten. Wenn die Kosten zu hoch sind, erfolgt in der Regel eine Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten – in aller Regel zum Wohnungswechsel.
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