Generationenberater im rechtlichen Graubereich
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt Risiken für Finanzdienstleister und Generationenberater bei der Vorsorgeberatung. Wer unerlaubt einen Rechtsrat gibt, der hat keinen Anspruch auf Vergütung, weil der Vertag dann als nichtig gilt, sagt der BGH. Bereits die Datenaufnahme bei einem Kunden zum Zwecke der Weitergabe an einen Rechtsanwalt seien Risiken für den Generationenberater. Letzterem drohe ferner, dass er Honorare an seine beratenen Kunden erstatten ... weiterlesen
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