Gebäudeversicherung - Kein Versicherungsschutz bei Eindringen von Sauerstoff in Solarheizung
Für einen Schaden an einer in der Gebäudeversicherung mitversicherten Solaranlage durch einen abgelösten Schlauch ist der Gebäudeversicherer in der Regel nicht eintrittspflichtig. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, 11.03.2016 - 20 U 221/15) hervor.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24