Freie Mitarbeiter: Sozialversicherungspflicht trotz eigenem KFZ
Wer in den Betrieb einer Firma eingegliedert und weisungsgebunden tätig ist, ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Personen, die ihr eigenes KFZ einsetzen müssen, soweit die Indizien für eine abhängige Beschäftigung überwiegen. Mehr zum Thema 'Versicherungspflicht'... Mehr zum Thema 'Sozialversicherung'... Mehr zum Thema 'Freier Mitarbeiter'...
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