Finanzamt erfasst Rente falsch: keine offenbare Unrichtigkeit
Der Finanzbeamte wird ich wohl etwas dabei gedacht haben, wenn er von der Steuererklärung abweicht und sich nur auf die ihm vorliegenden elektronischen Daten bezieht. Das meint das FG Münster und ließ die Änderung des bestandskräftigen Steuerbescheids nicht zu.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft