BGH-Urteil: Generationenberater müssen bei rechtlicher Vorsorge Vergütung zurückzahlen
Der BGH hat mit Urteil vom 11.01.2017 festgestellt, dass Verträge, welche Dienstleistungen zum Inhalt haben, die gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen, gem. § 134 BGB nichtig sind. Eine Rechtsfolge der Nichtigkeit ist, dass das Geschäft von Anfang an unwirksam ist. Das bedeutet laut Rechtsanwalt Thorsten Detto, Vorstand der Stiftung Vorsorge Datenbank, dass der Kunde seine Zahlungen ohne rechtlichen Grund geleistet hat und alle bereits erbrachten Leistungen wegen ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 ff. BGB zurückfordern kann.
Weiterlesen auf: AssCompact