Berufsunfähigkeitszusatzversicherung | BU liegt vor, wenn früherer Tätigkeitsbereich überwiegend nicht mehr erbracht werden kann
Berufsunfähigkeit liegt nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart vor, wenn dem Versicherten diejenigen Tätigkeiten, die seine frühere Arbeitstätigkeit ausgemacht haben, aufgrund ihrer Komplexität sowie der körperlichen und geistigen Anforderungen nahezu nicht mehr möglich sind, und ihm ansonsten nur noch kleine frühere Tätigkeitsbereiche verbleiben, die noch ausgeübt werden können.
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