Beamte: Polizist muss Schaden an Dienstfahrzeug nach falschem Tanken bezahlen
Wenn ein Polizist ein Dienstfahrzeug falsch betankt, muss er den Schaden bezahlen. Den Dienstherrn trifft kein Mitverschulden, wenn er keinen Tankadapter eingebaut hat, der falsche Betankung ausschließt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Weiterlesen auf: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG