Bafin: Schadenbearbeitung durch Makler unzulässig
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat ein weiteres Mal merkwürdige Auffassungen zur Rolle von Versicherungsmaklern geäußert. Nachdem man im vergangenen Jahr Makler zum Außendienst der Versicherer zugehörig machen wollte (siehe ersten Link unter dem Artikel), geht es diesmal um die Rolle des Maklers bei der Schadenregulierung. Laut Bafin sind Schadenbearbeitung, Risikoprüfung, Antragsannahme und Bestandsverwaltung unzulässige Rechtsdienstleistungen.
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