Zur Altersvorsorge ungeeignet: Berater muss Schadensersatz für Schiffsfonds leisten
Schiffsfonds bergen hohe Risiken für Anleger. Berater, die solche Beteiligungen als Altersvorsorge-Produkte vermitteln, müssen ihren Kunden Schadensersatz leisten. Das entschied das Landgericht Itzehoe. In Verbindung stehende Nachrichten: "Eine Kurserholung ist nicht entscheidend": Zweitmarkt-Investments: So ermittelt ein Sachwert-Experte den Wert Kick-back-Urteil: BGH stärkt Anlegerrechte bei Schiffsfonds Ungeeignete Altersvorsorge: Anlageberater prellt Rentnerin Schiffsfonds: SOS, Geld über Bord!
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