Verbraucherzentrale obsiegt gegen Versicherungsmakler wegen rechtswidriger Rechnung nach Storno
Weil ein Verbraucher seine Beiträge für zwei Sparverträge reduzieren wollte, schickte ihm die Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler HVM-Moritz GmbH unter Verweis auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwei Rechnungen über rund 2.300 Euro. Der Grund: Durch die niedrigeren Beiträge erhielt die Gesellschaft weniger Provision von der Versicherung beziehungsweise Investmentgesellschaft. Die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) ging in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) gegen die AGB-Klausel vor und bekam vor dem Landgericht Leipzig Recht, wie die VZBW mitteilte (Az.: 08 O 321/16, nicht rechtskräftig). Weiterlesen
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