Täuschung bei PKV verbaut Rückweg in GKV
Ein Versicherter hat keine Möglichkeit, seine zuvor gekündigte freiwillige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse wieder aufleben zu lassen, falls seine private Krankenversicherung vom Versicherer erfolgreich wegen arglistiger Täuschung angefochten worden ist. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 23/14 R).
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