Seit 1.1.2017: Selbstständige sparen mehr Steuern mit der Altersvorsorge
(verpd) Wer als Selbstständiger, Freiberufler, Arbeitnehmer oder Beamter eine staatlich geförderte Altersvorsorge in Form eines Basis- beziehungsweise Rürup-Rentenvertrags nutzt, kann die Prämien zu einem bestimmten Anteil steuerlich geltend machen und so Steuern sparen. Seit dem 1.1.2017 ist der steuerlich absetzbare Prämienanteil im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
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