Reparaturkosten | Verweis auf Schadengutachten reicht für „prüffähige Rechnung“
Wenn die Lackierkosten im Schadengutachten, das dem Versicherer bereits vorliegt, aufgeschlüsselt sind und der Geschädigte auf der Grundlage des Gutachtens reparieren lässt, kann der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer die Erstattung für die Lackierkosten nicht (teilweise) zurückhalten, weil die Rechnung hinsichtlich der Lackierkosten lediglich auf das Gutachten verweist, entschied das AG Sonthofen.
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