Reiseversicherung: Kein Schutz bei Verlust von Papieren nach Überfall
Die 7. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim hat die Klage eines Reisenden gegen seine Reiseversicherung abgewiesen. Der Kläger wurde vor dem Antritt einer Reise am Flughafen in Chile überfallen und ausgeraubt. Dabei wurden ihm die Flugtickets für den Rückflug nach Deutschland und sein Reisepass abgenommen. Die Kosten, die ihm für ein neues Flugticket sowie das Ausstellen eines neuen Reisepasses entstanden, machte er gegenüber seiner Reiseversicherung geltend. Nach den Versicherungsbedingungen sind erhebliche Schäden am Eigentum u.a.
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