Privathaftpflicht: “Billigkeit” kein Anspruchsgrund für Schadensersatz
Die Privathaftpflichtversicherung dient, im Gegensatz zur Pflichtversicherung, dem Schutz des Versicherten. Ein Schadensersatzanspruch besteht somit nur dann, wenn die gesamten Umstände des Falles
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