Private Unfallversicherung: Beim Vertreter melden reicht
Hat ein Kunde seinem Versicherungsvertreter einen Unfall sofort gemeldet und ihm auch mitgeteilt, dass der Arzt von einem unfallbedingten Dauerschaden ausgeht, muss die Versicherung zahlen. Der private Unfallversicherer darf sich nicht darauf berufen, dass der Kunde die Frist für die ärztliche Feststellung der Invalidität versäumt habe (Oberlandesgericht Hamburg, Az. 9 U 139/11).
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