Postzusteller stürzt bei Schneefall: Räum- und Streupflicht verletzt?
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe zeigt, dass eine haftungsbegründende Verletzung der Räum- und Streupflicht eines Grundstückseigentümers nicht selten an Beweishürden scheitert (OLG Karlsruhe, 05.01.2016 - 9 U 108/14).
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24