Neue Kontenpfändungsverordnung: Kontenpfändung in EU jetzt grenzüberschreitend möglich
Die grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldforderungen ist einfacher geworden. Seit 18.1.2017 gilt die Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVO), die es Gläubigern aus EU-Mitgliedsstaaten erleichtern soll, ihre offenen Forderungen einzutreiben. Sie können den Antrag auf europäische Kontenpfändung bei dem für sie zuständigen Gericht am Heimatstaat stellen. Mehr zum Thema 'Vollstreckung'... Mehr zum Thema 'Pfändung'... Mehr zum Thema 'EU-Verordnung'... Mehr zum Thema 'EU'...
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