LG Flensburg: Bewährungsstrafe für Mord vor …

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LG Flensburg: Bewährungsstrafe für Mord vor 35 Jahren

Mord verjährt nie, heißt ein Grundsatz des Strafrechts. So ist es auch im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Schleswiger Rentnerin vor 35 Jahren. Das Landgericht Flensburg hat den Angeklagten nun verurteilt. Ein anderer Grundsatz des Strafrechts lautet: Ein Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Trotzdem verlässt im Fall der 1982 brutal getöteten Frau der Täter das Gericht auf freiem Fuß. Weiterlesen

Weiterlesen auf: Verlag C. H. Beck oHG / NZA Nachrichten
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