Kfz-Kaskoversicherung | Gesetzesänderung: Sachverständigenverfahren nicht mehr zulässig und deshalb nicht mehr nötig?
Die Erweiterung des Katalogs der „Klauselverbote“ in § 309 BGB um eine Nr. 14 führt nach Einschätzung von VK dazu, dass ein Sachverständigenverfahren vor einer Klage über die Höhe des Schadens im Kaskofall künftig nicht mehr zulässig und deshalb nicht mehr nötig ist. Erfahren Sie mehr zum Hintergrund und den Konsequenzen dieser Gesetzesänderung.
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