Kein Eintritt der Reiseversicherung bei Verlust von Reisepapieren nach Überfall
Das Landgericht Hildesheim hat entschieden, dass eine Reiseversicherung nicht für den Schaden aufkommen muss, der einem Reisenden entstanden ist, nachdem ihm bei einem Überfall die Flugtickets für den Rückflug nach Deutschland und sein Reisepass gestohlen wurden. (LG Hildesheim, Urteil vom 06.01.2017 - 7 S 136/16)
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