Kaufrecht: Neuwagen mit Kratzer inakzeptabel
Hat ein Neuwagen Kratzer, muss der Kunde ihn nicht abnehmen. Ein Fiat hatte bei Auslieferung eine kleine Delle. Der Händler wollte maximal 300 Euro für die Reparatur zahlen – zu wenig, so der Bundesgerichtshof. Der Käufer durfte die Abnahme verweigern (Az. VIII ZR 211/15).
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