Hausratversicherung: Wann Trickdiebstahl zum Raub wird
Bei einem geplanten Trickdiebstahl liegt ein versicherter Raub vor, wenn der Versicherte die Wegnahme bereits im Moment der Tat bemerkt, den Gegenstand noch zu fassen bekommt, dieser ihm aber dabei entrissen wird. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor (OLG Karlsruhe, 19.07.2016 - 12 U 85/16).
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