EuGH: Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters kann auch bei Bestandskunden bestehen
GRP Rainer LLP: Köln (ots) - Gute Nachrichten für Handelsvertreter: Der EuGH hat den Begriff des Neukunden weiter gefasst. Demnach kann unter gewissen Voraussetzungen auch ein Bestandskunde ein Neukunde sein (Az.: C-315/14). GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, ...
Weiterlesen auf: presseportal.de