Das Finanzamt und der Veräußerungsgewinn
Ein Arbeitnehmer hatte sich an der Firma seines Arbeitgebers beteiligt. Nachdem er die Anteile knapp zwei Jahre später verkauft hatte, sollte er den Veräußerungsgewinn als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit versteuern. Damit war er nicht einverstanden. Der Fall ging bis vor den Bundesfinanzhof. mehr ...
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