BGH: Keine Pflicht zur Nennung des Versicherungsmaklers als Kontaktperson
Jüngst entschied der Bundesgerichtshof, dass beim Abschluss einer Versicherung der Makler nicht zwingend als Kontaktperson genannt werden muss. Warum dieses Urteil nicht überzeugt, legt Rechtsanwalt Björn Jöhnke in einem Gastbeitrag dar.
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