Bezugsrecht einer Lebensversicherung - Gericht muss unklare Regelung deuten
Legt der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung fest, wem die Versicherungsleistung nach seinem Tode zustehen soll und wählt er hierbei unklare, interpretationsbedürftige Formulierungen, müssen letztlich die Gerichte entscheiden, wie die Erklärung auszulegen ist. Das zeigt ein Fall, den das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm 13.05.2016 - 20 W 20/16) zu entscheiden hatte.
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