Ab 1. Februar 2017: Unternehmen müssen Kunden auf Schlichtungsstelle hinweisen
Beginnend mit dem 1.2.2017 besteht für sämtliche Unternehmer die Pflicht, im Falle der Nichtbeilegung einer Streitigkeit mit einem Verbraucher, diesen auf eine zuständige Streitbeilegungsstelle hinzuweisen. Befürworter und Kritiker streiten heftig über den Sinn der Vorschrift. Mehr zum Thema 'Streitbeilegung'... Mehr zum Thema 'Verbraucher'...
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