§ 34 i GewO: Haftungsfalle Vertriebsvereinbarung
Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehen arbeiten häufig mit Banken zusammen. Worauf Vermittler bei Vertriebsvereinbarungen mit Banken achten sollten, erklärt Marc Hinrichsen, Geschäftsführer der Hans John Versicherungsmakler GmbH.
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