vGA oder nicht vGA? Grünes Licht für Entgeltumwandlung bei GGF?
Bei beherrschenden GGF (bGGF) droht bei Zusagen auf betriebliche Altersversorgung auch immer die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Dazu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung des BFH, die die Zusagen in ein enges Korsett zwängen. Doch gelten diese Regeln auch bei einer Entgeltumwandlung eines bGGF? Denn der bGGF kann ja grundsätzlich auch seine Bezüge selbst bestimmen. Oder gilt: Der bGGF kann - wie ein Arbeitnehmer - über seinen Barlohn verfügen und damit auch Entgeltumwandlung jenseits der vGA-Sachverhalte betreiben? Mit dieser Fragestellung hatte sich das Finanzgericht Thüringen (FG Thüringen, 25.06.2015 - 1K 136/15) zu befassen.
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