Versagungsgründe | Widerruf der Restschuldbefreiung
Was ist eigentlich, wenn sich erst nach der einmal erteilten Restschuldbefreiung herausstellt, dass in der Vergangenheit ein Versagungsgrund vorlag? Auch dann kann der Gläubiger noch forderungserhaltend handeln. Unter den Voraussetzungen des § 303 InsO kann die Erteilung der Restschuldbefreiung nämlich widerrufen werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Verbraucherinsolvenzverfahren vor dem 1.7.14 und danach.
Weiterlesen auf: IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft GmbH & Co. KG