Teure Privatfahrt mit Dienstfahrzeug
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Beamten abgewiesen, mit der dieser sich gegen eine Schadensersatzforderung des beklagten Landes Rheinland-Pfalz gewandt hatte. Der Beamte hatte ohne dienstliche Genehmigung ein Dienstfahrzeug privat genutzt und dabei einen Wildunfall verursacht. Für den entstandenen Schaden in Höhe von rund 7.800 Euro nahm das Land Rheinland-Pfalz den Kläger in Anspruch. Dieser habe durch die Privatfahrt vorsätzlich gegen seine Dienstpflichten verstoßen und müsse dem Land den daraus entstandenen Schaden ersetzen.
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