Straßenverkehr: Kein Schadenersatz bei Unfall mit Polizei
Stößt ein Auto auf dem Seitenstreifen einer Autobahn mit einem Polizeiwagen zusammen, bekommt der Autofahrer grundsätzlich keinen Schadenersatz. Im Stau auf der Autobahn wechselte ein Autofahrer von der mittleren auf die rechte Spur. Dabei scherte er so weit aus, dass der rechte vordere Kotflügel des Wagens auf den Standstreifen ragte. Dort fuhr im selben Moment ein Polizeiauto mit Blaulicht. Die beiden Wagen stießen zusammen. Die Schuld am Unfall trägt der Autofahrer. Er allein verursachte die Kollision, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 1 U 248/13). Er verstieß beim Überfahren der durchgezogenen Linie gegen das Verbot der Standstreifennutzung. Die Polizei dagegen hat ein Sonderrecht ausgeübt und war nicht verpflichtet, die Rettungsgasse zu nutzen. Der Autofahrer bekommt deshalb keinen Schadenersatz.
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