Straßenverkehr: Kein Schaden­ersatz bei Unfall mit …

Straßenverkehr: Kein Schaden­ersatz bei Unfall mit Polizei

Stößt ein Auto auf dem Seiten­streifen einer Auto­bahn mit einem Polizei­wagen zusammen, bekommt der Auto­fahrer grund­sätzlich keinen Schaden­ersatz. Im Stau auf der Auto­bahn wechselte ein Auto­fahrer von der mitt­leren auf die rechte Spur. Dabei scherte er so weit aus, dass der rechte vordere Kotflügel des Wagens auf den Stand­streifen ragte. Dort fuhr im selben Moment ein Polizei­auto mit Blaulicht. Die beiden Wagen stießen zusammen. Die Schuld am Unfall trägt der Auto­fahrer. Er allein verursachte die Kollision, entschied das Ober­landes­gericht Frank­furt am Main (Az. 1 U 248/13). Er verstieß beim Über­fahren der durch­gezogenen Linie gegen das Verbot der Stand­streifennut­zung. Die Polizei dagegen hat ein Sonderrecht ausgeübt und war nicht verpflichtet, die Rettungs­gasse zu nutzen. Der Auto­fahrer bekommt deshalb keinen Schaden­ersatz.

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