Privatpatienten: Kosten richtig erstatten lassen
Selbst getragene Krankheitskosten sind keine Sonderausgaben, hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg entschieden (Az. 6 K 864/15). test.de schildert den zugrunde liegenden Fall und erklärt, warum die FG-Entscheidung auch vor dem Bundesfinanzhof Bestand haben dürfte.
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