Nicht jeder kann vom Erbe ausgeschlossen werden
(verpd) Auch wenn jemand im Falle seines Todes nicht möchte, dass seine nahen Angehörigen wie der Ehepartner oder die Kinder sein hinterlassenes Vermögen oder Hab und Gut bekommen, haben sie rechtlich einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dies gilt allerdings nur, wenn die betreffenden Angehörigen rechtzeitig diesen Pflichtteil einfordern.
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