Hausratversicherung: Es muss nicht das billigste Hotel sein
Versichert die Hausratpolice auch Hotelkosten, wenn die Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar ist, muss der Kunde nicht die billigste Unterbringung wählen. Ein Paar zog nach einem Wasserschaden für 62 Tage in eine Doppelhaushälfte, die 100 Euro täglich kostete. Versichert waren 100 Euro pro Tag für maximal 100 Tage. Der Versicherer meinte aber, das Paar hätte wegen der Schadenminderungspflicht eine günstigere Wohnung wählen müssen. Das sah das Saarländische Oberlandesgericht anders (Az. 5 U 15/15).
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