Hausrat­versicherung: Es muss nicht das billigste …

Hausrat­versicherung: Es muss nicht das billigste Hotel sein

Versichert die Hausrat­police auch Hotel­kosten, wenn die Wohnung nach einem Schaden unbe­wohn­bar ist, muss der Kunde nicht die billigste Unterbringung wählen. Ein Paar zog nach einem Wasser­schaden für 62 Tage in eine Doppel­haushälfte, die 100 Euro täglich kostete. Versichert waren 100 Euro pro Tag für maximal 100 Tage. Der Versicherer meinte aber, das Paar hätte wegen der Schaden­minderungs­pflicht eine güns­tigere Wohnung wählen müssen. Das sah das Saarlän­dische Ober­landes­gericht anders (Az. 5 U 15/15).

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