Ein-Prozent-Regelung | Welcher Listenpreis gilt bei Sondermodellen (hier: Taxi)?
Listenpreis ist nicht der von einer Vertriebsniederlassung anhand der Fahrzeugidentnummer ermittelte Betrag, sondern der sich bei Anwendung der Preisliste „Sondermodell Taxi“ der Herstellers ergebende Listenpreis (FG Düsseldorf 23.10.15, 14 K 2436/14 E,G,U, Rev. BFH III R 13/16, Einspruchmuster ).
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