Deutsche Telekom: 16 000 Anleger können auf Entschädigung hoffen
Für mehr als 16 000 Anleger, die beim dritten Börsengang der Deutschen Telekom im Jahr 2000 Aktien gezeichnet und später Klage eingereicht haben, sind die Chancen auf Schadenersatz für ihre Verluste gestiegen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat am 30. November 2016 einen Musterentscheid erlassen (Az. 23 Kap 1/06). Demnach enthielt der Prospekt zu diesem Börsengang einen Fehler, weil darin unzutreffend von einem „Verkauf“ des amerikanischen Unternehmens Sprint die Rede war. Tatsächlich seien die Sprint-Aktien auf ein Tochterunternehmen der Telekom übertragen worden.
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