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Deutsche Telekom: 16 000 Anleger können auf Entschädigung hoffen

Für mehr als 16 000 Anleger, die beim dritten Börsengang der Deutschen Telekom im Jahr 2000 Aktien gezeichnet und später Klage einge­reicht haben, sind die Chancen auf Schaden­ersatz für ihre Verluste gestiegen. Das Ober­landes­gericht (OLG) Frank­furt am Main hat am 30. November 2016 einen Muster­entscheid erlassen (Az. 23 Kap 1/06). Demnach enthielt der Prospekt zu diesem Börsengang einen Fehler, weil darin unzu­treffend von einem „Verkauf“ des amerikanischen Unter­nehmens Sprint die Rede war. Tatsäch­lich seien die Sprint-Aktien auf ein Tochter­unternehmen der Telekom über­tragen worden.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
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