BGH-Urteil: Veranstalter muss nach Unfall Reisepreis erstatten
Zwei Paare sind während einer Pauschalreise bei einem Busunfall verletzt worden und mussten ihren Urlaub abbrechen. Den Veranstalter trifft keine Schuld, dennoch muss er nach BGH-Urteilen den Reisepreis zurückzahlen.
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