BFH muss 1%-Methode überprüfen
Bei der sogenannten Kostendeckelung wirkt sich kein einziger Euro der tatsächlichen Fahrzeugkosten als Betriebsausgabe aus, de facto wird eine Privatnutzung von 100 % unterstellt. Absurd, da die Voraussetzung der 1 %-Methode gerade eine Privatnutzung von höchstens 50% ist.
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