Auffahrunfall: Für Vogel gebremst – ein bisschen selber schuld
Bremst ein Autofahrer wegen eines Vogels plötzlich stark ab, trägt er zu 30 Prozent Mitschuld, wenn ein anderer auffährt. Rücksicht auf Kleintiere ist nach Auffassung der Gerichte „Bremsen ohne Grund“. Die Kfz-Haftpflichtversicherung der auffahrenden Autofahrerin muss nur 70 Prozent des Schadens übernehmen (Landgericht Duisburg, Az. 12 S 118/15).
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