Abschleppen auf Privatparkplätzen: Der Halter muss zahlen
Der Halter muss fürs Abschleppen zahlen, wenn der Wagen unberechtigt auf fremden Privatgrundstücken stand. Das vom Grundstücksbesitzer beauftragte Abschleppunternehmen muss nicht den Fahrer ermitteln. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Allerdings: Die Rechnungen von Unternehmen wie der Parkräume KG sind regelmäßig überhöht. So viel müssen Autofahrer nicht zahlen. Vom Vorwurf der schweren Erpressung hat der BGH Unternehmenschef Gehrke indes freigesprochen.
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