Verträge kündigen für Verstorbene: Wie schnell …

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Verträge kündigen für Verstorbene: Wie schnell Erben reagieren müssen

Auto­versicherung, Zeitungs­abo, Handy­vertrag: Viele Verpflichtungen laufen weiter, selbst wenn der Unterzeichner stirbt. Erben müssen dann schnell reagieren. Binnen weniger Tage gilt es nicht nur, Ämter zu informieren und die Bestattung zu organisieren. Oft erwartet Hinterbliebene auch jede Menge Schreibkram mit Versicherern, Banken und sons­tigen Vertrags­part­nern des Verstorbenen. Unsere Über­sicht zeigt, wo Erben besonders schnell sein sollten – und welche Verträge Aufschub vertragen.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
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