Unfallversicherung | Muss der VN eine ärztliche Feststellung vorlegen, wenn der VR ein Gutachten einholt?
Wird Invalidität durch einen zunächst unbemerkt gebliebenen Zeckenbiss behauptet, bedarf es ausnahmsweise keiner genauen Angaben zu Ort und Zeit des Unfallereignisses. Kündigt der VR an, ein Gutachten einzuholen, handelt der VR treuwidrig, wenn das Gutachten negativ ausfällt und der VN deshalb nur eine verspätete ärztliche Feststellung vorlegen kann. So hat das OLG Koblenz entschieden.
Weiterlesen auf: IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft GmbH & Co. KG