Krankentagegeld: Kürzung nicht hinnehmen
Selbstständige mit einem privaten Krankentagegeldvertrag sollten eine Kürzung ihrer Leistungen nicht einfach hinnehmen. Viele der rund 3,5 Millionen Krankentagegeld-Verträge dürften eine unwirksame Klausel zum Kürzungsrecht der Versicherer enthalten. Die Klausel ist Teil der vom Verband der Privaten Krankenversicherung erarbeiteten Musterbedingungen und wurde kürzlich vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt. Er hat dadurch die Position von Kunden gestärkt, deren Leistung gekürzt wurde.
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