Krankenkassenkündigung per Postident-Verfahren unzulässig
Nach Informationen der Wettbewerbszentrale, die das Urteil des Landgerichts (LG) Düsseldorf gegen den Vermittler erstritten hat, hatte der Versicherungsvermittler im Streitfall Verbraucher zu Hause angerufen, um für den Wechsel in eine andere Krankenkasse zu werben. Im Falle erfolgreicher telefonischer Vermittlung wurde den Verbrauchern schriftliche Unterlagen unter Einsatz des sogenannten Postident-Spezial-Verfahrens zugeschickt.
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