Korrespondenzmakler | BGH lässt Nennung des eigenen Außendiensts bei Einschaltung eines Korrespondenzmaklers zu
Darf der Versicherer seinen Außendienst in einem Schreiben an den Versicherungsnehmer auch dann nennen, wenn er seine Korrespondenzpflicht gegenüber einem eingeschalteten Makler erfüllt? Zu dieser Frage hat der BGH sich jetzt positioniert – mit einem klaren Ja. Mag auch das Urteil aus Maklersicht zu kritisieren sein – in der Praxis müssen Sie es dennoch beachten. Der WVM gibt Ihnen dazu Empfehlungen.
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