Keine Haftungsansprüche der Krankenversicherung trotz fehlerhafter Behandlung einer MRSA-Infektion (24.11.2016)
Eine gesetzliche Krankenversicherung kann von einem beklagten Krankenhaus keinen Schadensersatz aus einer im Krankenhaus fehlerhaft behandelten MRSA-Infektion beanspruchen, wenn die als Schaden geltend gemachten Behandlungskosten auch im Rahmen einer fehlerfreien Therapie angefallen wären. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum. (OLG Hamm, Urteil vom 28.10.2016 - 26 U 50/15)
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