Insolvenzverwalter darf D&O-Versicherung für Unternehmensleiter beenden
Gegenüber Geschäftsführern und Vorständen von insolventen Gesellschaften ist der Insolvenzverwalter grundsätzlich nicht zur Aufrechterhaltung einer D&O-Versicherung verpflichtet. Das gilt laut einer Entscheidung des BGH vom 14.04.2016 - IX 161/15 unabhängig davon, ob er selbst den Geschäftsführer in Anspruch nimmt und ob diese Haftung von der betreffenden Versicherung abgedeckt gewesen wäre.
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